Menden. Am Donnerstagabend 24. Mai 2018 haben wir unser Projekt
beendet. Die neue Datenschutzverordnung zwingt uns dazu. Demnach dürfen wir
Fotos von Personen nur noch mit deren schriftlicher Einwilligung
veröffentlichen. Im Prinzip galt das schon immer lt. §§ 22 und 23 des
Kunsturhebergesetzes (KUG). Das neue DSGVO überstimmt diese Regelung bei
weitem. Es gibt keine Rechtssicherheit. Das wird vielleicht in ein paar Jahren
anders aus sehen, wenn durch Musterverfahren eindeutige Regeln erwirkt wurden.
2016 hat die EU die neue DSGVO beschlossen. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt in der gesamten EU und ist in jedem
Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar. Sie enthält jedoch etliche Spielräume, die
national ausgestaltet werden können. In Deutschland hat es die Bundesregierung
bisher versäumt, dem deutschen Recht hier Vorrang einzuräumen, obwohl es möglich
gewesen wäre. Zum Beispiel hätte dem KUG (Kunsturhebergesetz) als nationalem
Gesetz Vorrang eingeräumt werden können. So hatte die EU es wohl auch
vorgesehen. Schweden und Österreich haben z.B. für die Wahrung der
Pressefreiheit eigene Gesetze zur “Verfeinerung” des DSGVO erlassen –
Deutschland bisher nicht.
Die neue Datenschutzgrundverordnung steht über dem in Deutschland bisher
gültigen Künstlerurhebergesetz (KUG) und ordnet Digital-Fotos, auf denen
Personen zu erkennen sind, als personenbezogene Daten ein. Digitalfotos
speichern auch Metadaten wie Uhrzeit oder Orte, die deutlich mehr Rückschlüsse
auf die Person erlauben, als ein analoges Foto. Sie werden nun als
personenbezogene Daten behandelt. Das hat im Grunde genommen zur Folge, dass
jeder, der Menschen fotografiert, auch nur als “Beiwerk”, von diesen Menschen
eine Einwilligung im Sinne eines Vertrages braucht. Für uns bedeutet es, dass
wir auch zugesendete Pressefotos nicht mehr veröffentlichen können. Selbst mit
einer schriftlichen Genehmigung im Sinne eines Vertrages wäre der
Verwaltungsaufwand enorm.
Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von
der so genannten „institutionalisierten“ Presse und Rundfunk, sowie den für sie
arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Das
trifft für uns nicht zu. Wir sind ein Blog und kein Verlag. Der Verstoß gegen
den geltenden Datenschutz beim Fotografieren oder Veröffentlichen anderer
Personen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
geahndet werden. Bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz können
zudem hohe Bußgelder und ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Somit haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das Projekt Neue
Mendener Zeitung ab dem 24. Mai 2018 zu beenden.
Danke für eure Unterstützung in den vergangenen Jahren!
Die Redaktion
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