Menden. Am Donnerstagabend 24. Mai 2018 haben wir unser Projekt beendet. Die neue Datenschutzverordnung zwingt uns dazu. Demnach dürfen wir Fotos von Personen nur noch mit deren schriftlicher Einwilligung veröffentlichen. Im Prinzip galt das schon immer lt. §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Das neue DSGVO überstimmt diese Regelung bei weitem. Es gibt keine Rechtssicherheit. Das wird vielleicht in ein paar Jahren anders aus sehen, wenn durch Musterverfahren eindeutige Regeln erwirkt wurden.

2016 hat die EU die neue DSGVO beschlossen. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt in der gesamten EU und ist in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar. Sie enthält jedoch etliche Spielräume, die national ausgestaltet werden können. In Deutschland hat es die Bundesregierung bisher versäumt, dem deutschen Recht hier Vorrang einzuräumen, obwohl es möglich gewesen wäre. Zum Beispiel hätte dem KUG (Kunsturhebergesetz) als nationalem Gesetz Vorrang eingeräumt werden können. So hatte die EU es wohl auch vorgesehen. Schweden und Österreich haben z.B. für die Wahrung der Pressefreiheit eigene Gesetze zur “Verfeinerung” des DSGVO erlassen – Deutschland bisher nicht.

Die neue Datenschutzgrundverordnung steht über dem in Deutschland bisher gültigen Künstlerurhebergesetz (KUG) und ordnet Digital-Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, als personenbezogene Daten ein. Digitalfotos speichern auch Metadaten wie Uhrzeit oder Orte, die deutlich mehr Rückschlüsse auf die Person erlauben, als ein analoges Foto. Sie werden nun als personenbezogene Daten behandelt. Das hat im Grunde genommen zur Folge, dass jeder, der Menschen fotografiert, auch nur als “Beiwerk”, von diesen Menschen eine Einwilligung im Sinne eines Vertrages braucht. Für uns bedeutet es, dass wir auch zugesendete Pressefotos nicht mehr veröffentlichen können. Selbst mit einer schriftlichen Genehmigung im Sinne eines Vertrages wäre der Verwaltungsaufwand enorm. 

Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und Rundfunk, sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Das trifft für uns nicht zu. Wir sind ein Blog und kein Verlag. Der Verstoß gegen den geltenden Datenschutz beim Fotografieren oder Veröffentlichen anderer Personen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz können zudem hohe Bußgelder und ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen drohen. 

Somit haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das Projekt Neue Mendener Zeitung ab dem 24. Mai 2018 zu beenden.

Danke für eure Unterstützung in den vergangenen Jahren!

Die Redaktion


  Popmusik

Antenne Sauerland

Popmusik

Antenne Norderney

Oldies

AndyFM

Deutsche Schlager

Dein Schlagerradio